Behandlungskosten und Abrechnung
Die Erstattung der Behandlungskosten von Heilpraktikern/-innen durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen (Bund, Land, Post etc.) und private Zusatzversicherungen erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Tarifen.
Naturheilleistungen bzw. Leistungen der alternativen Medizin werden von den Krankenkassen oft nicht bezahlt.
Meine Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich angelehnt auf der Basis der Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Dies ist aber aufgrund meiner eigenen Fremdkosten bzw. aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes im Einzelfall nicht in jedem Fall möglich, da ich jeden Patienten individuell behandle.
Ob Ihre Krankenversicherung meine Behandlungskosten komplett oder ggf. nur teilweise bzw. überhaupt nicht erstattet, hängt von Ihrem ganz persönlichen Versicherungsumfang ab.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten von einer heilpraktischen Behandlung im Allgemeinen nicht.
Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch die Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu zahlen.
Terminabsage
Meine Praxis ist eine Bestellpraxis und wir bemühen uns, die Wartezeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Natürlich kann es passieren, dass man einen Termin nicht einhalten kann. In diesem Fall bitten wie Sie, den betroffenen Termin rechtzeitig – spätestens aber bis 48 Stunden vor Terminbeginn - abzusagen, da es uns dann eventuell möglich ist, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Montagstermine sind spätestens am Freitag vorher abzusagen.
Wir behalten uns vor, nicht eingehaltene Termine oder zu kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen.